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DeenStudy Hadith

Sahih al-Bukhari 4579 – „…Es ist euch verboten, Frauen gegen ihren Willen zu erben, und…

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Arabische Originalquelle: Sunnah.com. Deutsche Übersetzungen: DeenStudy. Bitte bei Verständnisfragen den Originaltext und qualifizierte Lehrer heranziehen.Arabic source: Sunnah.com. German translations: DeenStudy. Refer to the original and qualified teachers for interpretation.

„…Es ist euch verboten, Frauen gegen ihren Willen zu erben, und ihr sollt nicht grob mit ihnen umgehen, damit ihr einen Teil der Mahr (Brautgabe, die der Ehemann seiner Ehefrau zum Zeitpunkt der Eheschließung gibt), die ihr ihnen gegeben habt, zurücknehmen könnt…“ (V. 4:19)"...You are forbidden to inherit women against their will, and you should not treat them with harshness, that you may take back part of the Mahr (bridal money given by the husband to his wife at the time of marriage) you have given them..." (V.4:19)باب ‏{‏لاَ يَحِلُّ لَكُمْ أَنْ تَرِثُوا النِّسَاءَ كَرْهًا‏}‏ الآيَةَ

حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ مُقَاتِلٍ، حَدَّثَنَا أَسْبَاطُ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا الشَّيْبَانِيُّ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ،‏.‏ قَالَ الشَّيْبَانِيُّ وَذَكَرَهُ أَبُو الْحَسَنِ السُّوَائِيُّ وَلاَ أَظُنُّهُ ذَكَرَهُ إِلاَّ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، ‏Qur’an 4:19{‏يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لاَ يَحِلُّ لَكُمْ أَنْ تَرِثُوا النِّسَاءَ كَرْهًا وَلاَ تَعْضُلُوهُنَّ لِتَذْهَبُوا بِبَعْضِ مَا آتَيْتُمُوهُنَّ‏}‏ قَالَ كَانُوا إِذَا مَاتَ الرَّجُلُ كَانَ أَوْلِيَاؤُهُ أَحَقَّ بِامْرَأَتِهِ، إِنْ شَاءَ بَعْضُهُمْ تَزَوَّجَهَا، وَإِنْ شَاءُوا زَوَّجُوهَا، وَإِنْ شَاءُوا لَمْ يُزَوِّجُوهَا، فَهُمْ أَحَقُّ بِهَا مِنْ أَهْلِهَا، فَنَزَلَتْ هَذِهِ الآيَةُ فِي ذَلِكَ‏.‏
Ibn ʿAbbās berichtete:

In Bezug auf den göttlichen Vers: „O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu erben, und behandelt sie nicht mit Härte, damit ihr einen Teil der Brautgabe, die ihr ihnen gegeben habt, zurücknehmen könnt.“ (4:19)

Bevor diese Offenbarung herabgesandt wurde, hatten die Verwandten eines Mannes, wenn er starb, das Recht, seine Ehefrau zu erben. Einer von ihnen konnte sie heiraten, wenn er wollte; oder sie konnten sie verheiraten, wenn sie wollten; oder, wenn sie wollten, verheirateten sie sie überhaupt nicht. Und sie waren eher berechtigt, über sie zu verfügen, als ihre eigenen Verwandten. In diesem Zusammenhang wurde der oben erwähnte Vers offenbart.
Narrated Ibn `Abbas:


regarding the Divine Verse: "O you who believe! You are forbidden to inherit women against their
will, and you should not treat them with harshness that you may take back part of the (Mahr) dower
you have given them." (4.19) (Before this revelation) if a man died, his relatives used to have the
right to inherit his wife, and one of them could marry her if he would, or they would give her in
marriage if they wished, or, if they wished, they would not give her in marriage at all, and they would
be more entitled to dispose her, than her own relatives. So the above Verse was revealed in this
connection.

Sahih (Sunnah.com)